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Unsere AGBVerkaufsbedingungen vom 01.01.2009 2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hagen. Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus unseren Lieferverträgen und ihrer Erfüllung ebenfalls Hagen, und zwar auch für Wechsel- und Scheckklagen ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. 3. Unsere Angebote erfolgen ausnahmslos freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Menge, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Bestellungen des Käufers sind auch im Falle vorangegangener Besprechung erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Bei Teilen, die uns neu entwickelt oder hergestellt werden, ist die Auftragsbestätigung erst dann bindend, wenn der Bestätigung ein gefertigtes Muster der Serie beigefügt ist. Änderungen oder Nebenabreden sind für uns unverbindlich, solange wie sie nicht schriftlich bestätigt haben. 4. Bei Fertigaufträgen über Teile, deren Entwicklung oder Herstellung von uns erstmals übernommen wird, steht uns das Recht zu, wahlweise entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die bestätigte Lieferzeit für die ersten Ausfallmuster um 8 Wochen zu überschreiten, falls sich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben. Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber hieraus nicht zu. 5. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich zu den vereinbarten Preisen. 6. Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk oder Auslieferungslager. Die Gefahr geht mit der Anzeigen über die Versandbereitschaft, spätestens jedoch dann auf den Käufer über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat oder der Bahn bzw. dem Spediteur übergeben ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware frachtfrei liefern. Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Erhalten wir keine besondere Weisung, so versenden wir nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Lieferschwierigkeiten, die bei uns oder unseren Lieferanten auftreten, z.B. infolge höherer Gewalt. Behördlicher Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen oder Verzögerung bei Vorlieferanten entbinden uns von der Lieferverpflichtung und berechtigen uns zu Teillieferungen. Wir verpflichten uns zu unverzüglicher Benachrichtigung; dem Käufer steht aus diesen Vorgängen ein Recht auf Schadenersatz nicht zu. Eine mengenmäßige Über- oder Unterbelieferung von 10 %, bei Sonderanfertigungen von 20%, unter Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge, steht uns frei. 7. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Aus Erfüllung oder Nichterfüllung einer solchen können für bestehende Aufträge keine Rechte hergeleitet werden. 8. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Eintreffen der Ware, schriftlich uns gegenüber erfolgen, andernfalls erlöschen sämtliche Mängelansprüche.Mängelrügen gegenüber unseren Reisenden und Handelsvertretern sowie mündlich oder fernmündlich vorgebrachte Mängelrügen sind unwirksam.Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Farbe und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu Beanstandungen. Es gelten die von der Fachgemeinschaft “Thermoplastische Erzeugnisse“ dem Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) herausgegebenen Richtlinien. Shore AHärteangaben verstehen sich für einen Toleranzbereich von + 3 Thermoplasten und + 5 bei Elastomeren. Die bei unseren Standardlängen gelegentlich auftretende Längentoleranz von + 2mm berechtigt nicht zur Reklamation, da sie bei der Anwendung keine wesentliche Bedeutung hat. Bedeutung hat. 9. Soweit wir zur Leistung von Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung. Nichtlieferung, positiver Vertragsverletzung oder aus anderen Rechtsgründen verpflichtet sein sollten, steht es uns frei, den Schadensersatz in Form von Ersatzlieferungen oder von Barzahlungen zu leisten. Die Geltendmachung von Ersatzforderungen für Weiterverarbeitungskosten, entgangenen Gewinn oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. 10. Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum oder Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Bestellungen bis zum Werte von 100,- sind sofort netto zu bezahlen. Es wird jedoch das Recht vorbehalten, in besonderen Fällen Vorauszahlungen und Sofortzahlungen zu verlangen. Zahlungen sind in bar ohne Abzug unter Ausschluss von Aufrechnung und Zurückbehaltung – auch im Falle der Erhebung von Mangelrügen – zu leisten. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskontspesen und Zinsen sind mit den Sätzen der Privatbanken zu vergüten, bei Hereinnahme von Wechseln wird kein Skonto gewährt. Bei Zielüberschreitung tritt Verzug ohne besondere Mahnung ein, und wir sind berechtigt, pro Monat ¾% Verzugszinsen in Anrechnung zu bringen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber zum Einzug übernommen, wobei wir nicht für rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung haften, bei Wechselannahme behalten wir das Recht, jederzeit Barzahlungen gegen Rückgabe des Papiers zu verlangen. 11. Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. 12. An von uns gestellten Entwürfen, Zeichnungen und Werkzeugen, insbesondere Profilen, beanspruchen wir in jedem Fall das Recht der Alleinherstellung. Ausführung unserer Entwicklungen und Nachahmungen durch Dritte bedarf unserer besonderen Genehmigung. 13. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen im Rahmen der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung), gegebenenfalls bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus einem mit dem Käufer bestehenden Kontokorrentverhältnis, unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. 14. Sollte eine der Bestimmungen unserer Verträge mit den Käufern, insbesondere auch der in diesen allgemeinen Bedingungen niedergelegten Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der ungültigen Bestimmungen eine dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Bestimmung entsprechende neue Bestimmung zu treffen. |
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© TECPRO Kunststoffverarbeitung Klaus Kwiatkowski GmbH
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